Allgemeine Geschäftsbedingungen der AdBerry Media GmbH
1. Dienstleistung
Die AdBerry Media GmbH (nachfolgend “AdBerry“ genannt) übernimmt im Rahmen der Vermarktungstätigkeit die Vermittlung von Werbeflächen von verschiedenen Anbietern und ihren Partnern (Webseitenbetreiber) sowie Schaltung von Werbung und sonstige Werbemaßnahmen im Bereich der digitalen Medien, insbesondere dem Internet.
2. Geltungsbereich
Zwischen AdBerry und dem Werbetreibenden oder dessen beauftragte Agentur (nachfolgend “Auftraggeber“ genannt) wird ein Vertrag über die Schaltung von Werbekampagnen geschlossen (Buchungsauftrag), dessen Bestandteil die nachstehenden AGB sind. Sie finden auch fur zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist. Die Gültigkeit von abweichenden AGB des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, wird hiermit widersprochen. Sämtliche Angebote und Leistungen von AdBerry erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
3. Buchungsauftrag, Platzierungsumfeld
- Unter einem “Buchungsauftrag” im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbekampagnen mittels Werbemittel eines Werbetreibenden, einer beauftragten Agentur oder sonstiger Interessenten im Internet zum Zweck der Verbreitung zu verstehen.
- Ein Buchungsauftrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung eines Auftrages durch AdBerry zustande. Diese Bestätigung kann auch per E-Mail, Fax oder durch die online getätigte Verbreitung der Werbung erfolgen.
- Die Werbeplatzierung erfolgt auf Grundlage des spezifizierten Buchungsauftrages im AdBerry-Netzwerk sowie der angeschlossenen Kooperationspartner. Im Falle von Mehrfachschaltungen (Reichweitenschaltungen) für eine Vielzahl von vorab nicht spezifizierten Webseiten ist AdBerry berechtigt, die Anbieter innerhalb des AdBerry-Mediaportfolios frei auszuwählen.
4. Verantwortungsbereich des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist für den rechtzeitigen Versand und Eingang der Werbemittel bei AdBerry, inkl. Verlinkungen, verantwortlich. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Materialien sind mit einer Frist von 2 Werktagen für GIF, anim. GIF, JPG sowie BMP-Dateien und 3 Werktagen für alle anderen Dateien vor dem vereinbarten Platzierungstermin der diesbezüglichen Schaltungen bei AdBerry einzugehen und die Funktionalität beim Einsatz eines eigenen AdServer-Systems ist durch den Auftraggeber zu gewährleisten. Hierbei trägt der Auftraggeber das Risiko der Übermittlung und der Funktionalität.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbekampagne unverzüglich nach Beginn der Auslieferung durch das AdServer-System zu prüfen und etwaige Fehler zu reklamieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Reklamation, so gilt die Platzierung als genehmigt.
- Der Auftraggeber garantiert den Erwerb und die freie Verfügbarkeit über sämtliche erforderliche Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und Werbetexten. Der Auftraggeber garantiert, dass die zu schaltende Werbung nicht gegen anwendbares Recht verstößt und stellt AdBerry und den angeschlossenen Anbietern innerhalb des AdBerry-Mediaportfolios von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, presserechtlicher, strafrechtlicher oder jedweder sonstiger rechtlicher Bestimmungen entstehen. Die Webseiten- und Kooperationspartner sind insoweit ausdrücklich in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und AdBerry einbezogen.
- Soweit AdBerry von einem Webseitenpartner wegen eines Schadens aufgrund der technischen Beschaffenheit der Werbung in Anspruch genommen wird, welche nicht im Verschulden von AdBerry liegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, AdBerry von diesen Ansprüchen freizustellen.
5. Gewährleistung
- AdBerry gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel und schuldet nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht fur den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.
- AdBerry ist es nicht zuzurechnen, wenn Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels oder der weiterführenden Verlinkung bestehen oder die notwendigen AdServer-Spezifikationen von AdBerry nicht eingehalten werden, insbesondere bei der Verwendung eines zwischengeschalteten AdServer-Systems des Auftraggebers.
- Werden Buchungsaufträge nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist AdBerry berechtigt und verpflichtet, die geplanten Platzierungsmaßnahmen nachzuholen, sollte diesem nicht ausdrücklich widersprochen werden.
- AdBerry versendet dem Auftraggeber ein detailliertes Reporting zur Überprüfung der jeweiligen Werbekampagne, welches den marktüblichen Standard entspricht.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von AdBerry sowie nach den individuell vereinbarten Preisen gemäß der jeweiligen Angebote von AdBerry gegenüber dem Auftraggeber.
- Rechnungen sind sofort zahlbar netto Kasse ab dem Datum der Rechnungsausstellung auf ein von AdBerry anzugebendes Konto.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann AdBerry die weitere Ausführung eines Schaltauftrages bis zur Bezahlung verweigern und fur weitere Werbeschaltungen eine Vorauszahlung verlangen.
- Ferner ist AdBerry berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Geheimhaltung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Daten, Schriftstücke, mit Ausnahme des Kampagnenreportings für Kunden durch Agenturen oder umgekehrt, Informationen über Planungen sowie der Geschäftspolitik des jeweiligen Vertragpartners, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und streng geheim zu halten.
- Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Verschwiegenheitspflicht der für die Vertragsparteien tätigen und ausscheidenden Mitarbeiter.
8. Haftung
- Eine Haftung von AdBerry sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Unterlieferung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
- Jede weitere Haftung von AdBerry, insbesondere für die ordnungsgemäße Schaltung der Werbung durch die angeschlossenen Webseiten im AdBerry-Mediaportfolio sowie für Funktion und Gestaltung dieser Webseiten ist ausgeschlossen.
- Jedwede Haftung von AdBerry ist der Höhe nach auf den Auftragsumfang der jeweiligen Buchung beschränkt. Entgangener Gewinn kann nicht gefordert werden.
- Die Haftung von AdBerry besteht nur für unmittelbare Schäden. Insbesondere wird keine Haftung für die Nichterzielung der beabsichtigten Ergebnisse bei der jeweiligen Kampagnenschaltung übernommen.
9. Unentgeltliche Stornierung, Beendigung einer Werbekampagne
- Der Auftraggeber kann die gebuchte Kampagne jederzeit und unentgeltlich stornieren, sofern dieses explizit in der Auftragsbestätigung durch AdBerry angegeben wurde. Bei Ausübung dieser Stornierungsmöglichkeit werden lediglich die bis dahin durch den von AdBerry eingesetzten AdServer nachweislich erzielten Ergebnisse abgerechnet.
- Diese Stornierungsmöglichkeit des Auftraggebers kann formfrei und auch mündlich gegenüber den AdBerry-Mitarbeitern erfolgen, jedoch bedarf sie zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AdBerry. Diese Bestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
- AdBerry hingegen wird das branchenübliche Recht eingeräumt, die Werbekampagne jederzeit vor und nach der Einspeisung in das AdServer-Managementsystem in begründeten Fällen vorzeitig zu beenden oder sogar ganz zurückzuweisen.
- Ein begründerter Fall liegt insbesondere bei den folgenden Sachverhalten vor:
a) Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen
b) Unzumutbarkeit der Auslieferung aufgrund sittenwidriger, ethisch & moralisch bedenklicher Inhalte der Werbemittel und deren direkter Verlinkungen
c) Nachträgliche Änderungen der Werbemittel sowie deren Verlinkungen, sofern sie nicht vertragsgemäß sind
d) bei nachweislicher Unwirtschaftlichkeit von CPC-Kampagnen
e) bei Nichtbezahlung trotz Mahnung, Gebühren und Kosten zum Fälligkeitsdatum
f) bei Nichtnachkommen der vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers, trotz einer Mahnung
g) wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers beeinträchtigen
- Im Falle einer Zurückweisung kann der Auftraggeber keinerlei Rechte gegen AdBerry herleiten und erkennt dieses zugleich an. Die Zurückweisung ist durch AdBerry gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
- Bei Kampagnenstorierung ohne die freiwillige Stornierungsoption (siehe Pkt. 1), gleich aus welchem Grund, werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:
a) bis 3 Werktage vor Kampagnenstart = 30 % der Nettoauftragssumme
b) bis 1 Werktag vor Kampagnenstart = 50 % der Nettoauftragssumme
c) Kampagnenstart bis Mitte der Kampagnenlaufzeit = 70 % der Nettoauftragssumme
d) ab Mitte Kampagnenlaufzeit = 100 % der Nettoauftragssumme
10. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder Änderungen der AGB, inklusive dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Hierbei erfüllt auch die Übermittlung per E-Mail das Schriftformerfordernis.
- Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Duisburg, 01. Januar 2008